Was machen mit der Erbimmobilie?
Durch einen Todesfall ist eine anfängliche gewisse Überforderung mit der Situation völlig normal. Umso wichtiger ist es in dieser Situation, einen kompetenten Partner für den Umgang mit der geerbten Immobilie zur Seite zu haben. Neben den Formalitäten wie der Eintragung im Grundbuch gilt es zu klären, wie die Immobilie zukünftig genutzt werden soll.
Falls der Lebensmittelpunkt nicht in der Region der geerbten Immobilie liegt, kann es sinnvoll sein, die geerbte Immobilie zu veräußern. Als Alleinerbe ist ein Verkauf relativ unkompliziert möglich. Als Erbengemeinschaft sieht die Sache anders aus. Nur wenn alle Erben zustimmen, kann ein Verkauf stattfinden. Wir beraten Sie gerne über die Alternativen zum Umgang mit Ihrer Erbimmobilie.
Wir unterstützen Sie gerne!
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